Änderung der Corona-Schutzverordnung zum 28.12.2021: NRW erlässt neue Regeln für die Teilnahme am Rehasport!

Liebe Rehasportler*innen,

das Land NRW hat die Corona-Schutzverordnung angepasst. Diese Regeln gelten daher für den Rehasport in der Praxis und im Ishara:

Für die Teilnahme am Rehasport gilt die 2G+ Regel Der Zugang zur Praxis bzw. zum Ishara ist daher nur immunisierten Personen gestattet, die zusätzlich ein negatives Testergebnis eines Antigen-Schnelltests (<24 Std.) oder PCR-Tests (<48 Std.) vorlegen können. Geboosterte Personen sind davon nicht ausgenommen. Der Nachweis wird beim Check-in kontrolliert.

Für weitere Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.

Wir wünschen Ihnen einen guten Start in das Jahr 2022.
Ihr ZfP-Team