Änderung der Corona-Schutzverordnung zum 28.12.2021: NRW erlässt neue Regeln!
Liebe Patientinnen und Patienten,
das Land NRW hat die Corona-Schutzverordnung angepasst. Diese Regeln gelten daher ab dem 28.12.2021 für unsere Praxis:
1. Physiotherapeutische Leistungen:
Sie können weiterhin alle physiotherapeutischen Maßnahmen mit Verordnung, sowie Heilpraktikerleistungen im Rahmen der Physiotherapie unter Berücksichtigung der bekannten Hygieneregeln aber ohne weitere Auflagen in Anspruch nehmen.
2. Selbstzahlerleistungen
Die Inanspruchnahme der Massagen ohne Verordnung ist nur immunisiert (mit 2G-Status) und unter Berücksichtigung der bekannten Hygieneregeln möglich.
3. MTT für Selbstzahler, Leistungsdiagnostik, Gesundheitskurse
Hier gilt die 2G+ Regel. Die Inanspruchnahme der Leistungen ist nur immunisierten Personen gestattet, die zusätzlich ein negatives Testergebnis eines Antigen-Schnelltests (<24 Std.) oder PCR-Tests (<48 Std.) vorlegen können. Geboosterte Personen sind davon nicht ausgenommen. Der Nachweis wird beim Check-in kontrolliert.
4. Rehasport
Unter welchen Bedingungen die Rehasportkurse im Januar stattfinden können, werden wir frühzeitig mitteilen.
Grundsätzlich gilt:
Wir bieten weiterhin alle Leistungen an. Diese können von unseren Patientinnen und Patienten, sowie Kundinnen und Kunden unter Erfüllung der gesetzlichen Auflagen in Anspruch genommen werden. Bitte haben Sie aber Verständnis dafür, dass wir Ihnen keinen Zugang zu den oben genannten Dienstleistungen gewähren dürfen, wenn Sie die entsprechenden Nachweise nicht vorher erbringen können.
Für Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.
Passen Sie weiterhin gut auf sich auf!
Ihr ZfP-Team