Neue Corona-Schutzverordnung in NRW ab Mittwoch, den 24.11.2021!

Liebe Patientinnen und Patienten,
liebe Mtt`ler,

wie Sie in den letzten Tagen den Medien entnehmen konnten, sind aufgrund der derzeitigen Pandemielage weitreichende Maßnahmen beschlossen worden.

Ab Mittwoch, den 24.11.2021 gelten daher für unsere Praxis neue Zutrittsbedingungen:

Sie können weiterhin alle physiotherapeutischen Maßnahmen mit Verordnung, sowie Heilpraktikerleistungen im Rahmen der Physiotherapie unter Berücksichtigung der bekannten Hygieneregeln aber ohne weitere Auflagen in Anspruch nehmen. 

Die Inanspruchnahme aller Selbstzahlerleistungen 

  • MTT
  • Kurse
  • Leistungsdiagnostik
  • Massagen

ist nur noch immunisiert (mit 2G-Status) möglich. Der Nachweis eines negativen Testergebnisses alleine ist nicht mehr ausreichend.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen keinen Zugang zu den oben genannten Dienstleistungen gewähren dürfen, wenn Sie den Nachweis nicht vorher erbringen können.

Herzlichen Dank für die ausgesprochen gute Zusammenarbeit in den letzten Monaten. Gemeinsam schaffen wir auch diese Hürde.

Passen Sie gut auf sich auf!
Ihr ZfP-Team