Update: Neue Corona Schutzverordnung ab 01.10.2021

Für alle physiotherapeutischen Maßnahmen mit Verordnung und Heilpraktikerleistungen ist ab 01.10.2021 kein „3G-Nachweis“ mehr nötig! Für das Training in der MTT und die Teilnahme an Gesundheitskursen gilt weiterhin die „3 G-Regel“!

Liebe Patientinnen und Patienten,

Mit der zum Freitag (01.10.2021) aktualisierten Corona Schutzverordnung des Landes NRW gibt es weitere Lockerungen, die auch Auswirkungen auf die Arbeit in unserer Praxis haben. 

Generell haben alle bekannten Hygiene- und Schutzmaßnahmen (Mund-Nasenschutz, Abstand, Lüften, Desinfektion,…) auch weiterhin Bestand.

Die Inanspruchnahme aller physiotherapeutischen Maßnahmen (mit Verordnung) und der Heilpraktikerleistungen sind wieder ohne „3G-Regel“ möglich!

Training in der MTT (Selbstzahlerleistung ohne Verordnung) und die Teilnahme an Kursen sind nur geimpft, genesen oder getestet zulässig („3 G-Regel“):

  1. mit vollständiger SARS-COV2- Impfung mit Nachweis (zweimalige Impfung plus 14 Tage, bzw. einmalige J&J-Impfung plus 28 Tage) oder
  2. nach durchgemachter SARS-COV2 Infektion mit Vorlage eines PCR Tests (Infektion liegt mind. länger als 28 Tage zurück, max. 6 Monate, Vorlage eines positiven PCR Tests) oder
  3. bei Vorlage eines negativen PoC-/PCR-Corona Tests <48 Std.

Ausnahme: Schulkinder (mit Vorlage des Schülerausweises) gelten aufgrund der regelmäßigen Testungen in der Schule außerhalb der Ferienzeiten als getestet. Kinder (< 6 Jahre) sind diesen gleichgestellt.

Passen Sie bitte weiterhin auf sich auf!

Ihr ZfP-Team