Update: Neue Corona Schutzverordnung ab 20.08.2021

Für alle physiotherapeutischen Maßnahmen, das Training in der MTT und die Teilnahme an Gesundheitskursen gilt die „3 G-Regel“!

Liebe Patientinnen und Patienten,

Mit der zum heutigen Freitag (20.08.2021) aktualisierten Corona Schutzverordnung des Landes NRW tritt auch ein neuer, angepasster Stufenplan in Kraft. Dieser hat auch Auswirkungen auf die Arbeit in unserer Praxis. 

Der einzige Schwellenwert, der demnach zukünftig (bis 17.09.21) eine Bedeutung hat, ist ein Inzidenzwert von 35. Da diese Marke derzeit konstant überschritten wird, gelten ab Freitag, 20.08.21 folgende Regeln für alle Patientinnen und Patienten, Kundinnen und Kunden:

Generell haben alle bekannten Hygiene- und Schutzmaßnahmen (Mund-Nasenschutz, Abstand, Lüften, Desinfektion,…) auch weiterhin Bestand.

Die Inanspruchnahme aller physiotherapeutischen Maßnahmen, das Training in der MTT und die Teilnahme an Kursen ist nur noch geimpft, genesen oder getestet zulässig („3 G-Regel“):

1. mit vollständiger SARS-COV2- Impfung mit Nachweis (zweimalige Impfung plus 14 Tage, bzw. einmalige J&J-Impfung plus 28 Tage) oder

2. nach durchgemachter SARS-COV2 Infektion mit Vorlage eines PCR Tests (Infektion liegt mind. länger als 28 Tage zurück, max. 6 Monate, Vorlage eines positiven PCR Tests) oder

3. bei Vorlage eines negativen PoC-/PCR-CoronaTests <48 Std.

Ausnahme: Schulkinder (mit Vorlage des Schülerausweises) gelten aufgrund der regelmäßigen Testungen in der Schule als getestet. Kinder (< 6 Jahre) sind diesen gleichgestellt.

Wir bedanken uns für Ihre Kooperation und sind uns sicher, dass wir auch weiterhin auf Ihre Mithilfe bauen können.

Ihr ZfP-Team